Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma. Pinkys Surfhouse GmbH
I. Allgemeine Regelungen
(1) Sämtliche Angebote und Leistungen der Pinkys Surfhouse GmbH basieren auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde im Einzelvertrag etwas Abweichendes vereinbart. Die Geschäftsbedingungen des Besuchers gelten nur, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise sind maßgeblich. Fehlen Angaben oder sind sie fehlerhaft, so ist ein Rücktritt durch die Pinkys Surfhouse GmbH zulässig. Im genannten Fall sind Ansprüche des Besuchers, vor allem Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen. Der Rücktritt wird per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Besuchers erklärt. Auch eine konklusive Vorgehensweise ist möglich, vor allem durch eine Gutschrift der bereits gezahlten Beträge.
(3) Der Besucher muss identisch mit dem Inhaber der Kreditkarte/des Kontos sein. Die Pinkys Surfhouse GmbH führt einen automatischen Abgleich durch. Bei der Online-Zahlung hat der Besucher die Wahl zwischen Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder PayPal. Bei der Zahlung mittels Kreditkarte werden die 3-D Secure Sicherheitsverfahren überprüft, unterstützt durch Visa und Mastercard Secure Code. Um eine Bestellung abzuschließen, müssen die entsprechenden Sicherheitsabfragen während des Bestellvorgangs gemäß den angezeigten Anweisungen durchgeführt werden.
(4) Die Pinkys Surfhouse GmbH behält sich vor, die Kostendeckung von gegebenen Kreditkartengarantien zu überprüfen. Der Besucher weist sein Kreditinstitut, das durch die angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, an, bei Nichteinlösung der Kreditkartenzahlung oder bei Widerspruch gegen die Kreditkartenzahlung der Pinkys Surfhouse GmbH auf Aufforderung den Namen und die Anschrift des Besuchers mitzuteilen, damit diese ihren Anspruch gegen den Besucher geltend machen können.
(5) Die Pinkys Surfhouse GmbH übernimmt für ihre vertraglichen Verpflichtungen die Verantwortung mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Besuchers auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren oder auf grobem Verschulden basieren, sofern die Pinkys Surfhouse GmbH dafür verantwortlich ist. Auch Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Pinkys Surfhouse GmbH beruhen, sowie solche, die aus vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzungen vertragstypischer Pflichten resultieren, sind hiervon ausgenommen. Die Pflichtverletzung der Pinkys Surfhouse GmbH ist vergleichbar mit derjenigen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Haftung für Schäden und Vertragsstörungen jeglicher Art, außer bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder bei grobem Verschulden, ist pro Schadensfall auf 250.000,00 € bei Sachschäden beschränkt.
(7) Ansprüche gegen die Pinkys Surfhouse GmbH verjähren im Allgemeinen drei Jahre nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie solche, die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen vertragstypischer Pflichten betreffen. Auch bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bzw. groben Verschuldens ist diese Regelung nicht anzuwenden.
(8) Blindenhunde oder andere Hilfstiere dürfen mitgebracht werden, wenn dies angemeldet wird.
(9) Gegenstände, die der Besucher zurückgelassen hat, werden ihm auf Anfrage nachgesandt. Dies erfolgt auf dessen Risiko und Kosten. Die Pinkys Surfhouse GmbH lagert die Gegenstände für maximal einen Monat auf Kosten des Besuchers. Nach Ablauf dieser Frist werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben. Andernfalls darf die Pinkys Surfhouse GmbH die Gegenstände vernichten.
(10) Bestimmte Bereiche der Pinkys Surfhouse GmbH sind videoüberwacht. Diese Videoüberwachung ist zum Betrieb unerlässlich. Videoaufnahmen werden nur soweit erforderlich und nur soweit gesetzlich zulässig gespeichert.
(11) Die Pinkys Surfhouse GmbH ist nicht dazu verpflichtet, einem Besucher die personenbezogenen Daten eines anderen Besuchers zu nennen oder diese anderweitig herauszugeben, um die Geltendmachung von Ansprüchen, wie etwa bei einem Unfall auf dem Parkplatz oder in der Anlage, zu ermöglichen.
II. Buchung des Tickets über das Internet
(1) Alle Informationen auf der Website und im Online-Ticketshop stellen Aufforderungen zur Angebotsabgabe dar. Ein Besucher erklärt ein Angebot zum Ticketkauf, indem er die entsprechende Auswahl auf der Website der Pinkys Surfhouse GmbH trifft.
(2) Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Übersendung einer Kaufbestätigung per E-Mail. Diese wird unmittelbar nach dem Eingang der Bestellung und der Zahlung des Kaufpreises über einen Zahlungsdienstleister versandt. Die E-Mail enthält die entsprechenden Tickets als PDF in der Anlage. Die Bestätigung stellt zugleich einen Nachweis des Vertragsschlusses und der Vertragsbedingungen für den Käufer dar.
(3) Der Besucher muss selbständig dafür Sorge tragen, dass er die Tickets lesbar ausdruckt oder in elektronischer Form auf z.B. einem Smartphone am Eingang Weise vorlegen kann. Der Tag der Gültigkeit ist über die Buchungsbestätigung angegeben. Tickets sind nur einmal nutzbar und jeder Besucher benötigt ein eigenes Ticket. Der Nutzer des Tickets darf vom ggf. aufgedrucktem Besteller und Kontoinhaber abweichen.
(4) Der Besucher erhält über das Ticket das Recht, für den auf dem Ticket angegebenen Zeitraum Zutritt zu erhalten und die entsprechenden Einrichtungen zu nutzen. Der durch die erfolgreiche Ticketbuchung zwischen dem Besucher und der Pinkys Surfhouse GmbH entstandene Vertrag legt einen spezifischen Termin für die Vertragsleistung für die jeweils gebuchte Dauer fest. Daher besteht für den Besucher kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nrn. wird durch 9 BGB ausgeschlossen.
III. Gutscheine und Mitgliedschaften
(1) Gutscheine sind Online sowie vor Ort einlösbar.
(2) Gutscheine können nicht umgetauscht werden, und ihr Wert kann nicht in bar ausgezahlt werden.
(3) Die Gutscheine sind 3 Jahre lang gültig.
(4) Die Pinkys Surfhouse GmbH rät ihren Gästen, vor ihrem Besuch im Pinkys Surfhouse einen gewünschten Gutschein online für den Besuchstag zu reservieren. Zutritt kann nur in diesem Fall garantiert werden (Gutschein mit Online-Reservierungsbestätigung). Ohne eine Online-Reservierungsbestätigung besteht die Möglichkeit, dass der Eintritt verweigert wird, wenn das Tageskontingent der Pinkys Surfhouse GmbH erreicht ist.
(5) Die gebuchte Mitgliedschaft für einen festgelegten Zeitraum ist nicht auf andere Personen übertragbar und kann ausschließlich vom Mitglied selbst genutzt werden.
(6) Das Bonusguthaben bei dem Kundenkonto, kann nicht in bar ausgezahlt werden.
IV. Datenschutz
(1) Die Pinkys Surfhouse GmbH nutzt personenbezogene Daten, um Geschäftsbeziehungen aufzunehmen und diese im Rahmen von Aufträgen zu erfüllen. Es handelt sich um sämtliche Datenkategorien, die zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen erforderlich sind. Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Erfüllung des Geschäftszwecks erforderlich ist. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, selbst wenn diese in Drittländern mit ungewissem Datenschutzniveau (in der Regel Außerhalb der EU gelegene Länder, die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erhalten keine Informationen oder nur bei Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt im rechtlich zulässigen Rahmen gemäß Art. 5 und 6 der DSGVO. Soweit personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erfasst werden, so hat diese nach Art. 12 ff. DSGVO und § 32 BDSG das Recht auf transparente Information. Es werden grundsätzlich nur Informationen verarbeitet und verwendet, die für die Erfüllung der betrieblichen Aufgaben notwendig sind und direkt mit dem Zweck der Verarbeitung verknüpft sind. Diesbezüglich werden die spezifischen Voraussetzungen für das Erheben, Verarbeiten und Verwenden von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO sowie die Paragrafen 22 ff. BDSG eingehalten. Die DSGVO erlaubt die Be- und Verarbeitung sensibler Daten nur unter dem Erlaubnisvorbehalt oder wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
(3) Laut Art. 15 ff DSGVO haben die Betroffenen das Recht, Auskunft zu erhalten, Berichtigungen und Löschungen vorzunehmen, eine Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen und Widerspruch gegen die Be- und Verarbeitung ihrer Daten einzulegen. Zudem haben die Betroffenen laut Art. das Recht, die Einwilligung zur Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zukunft zu widerrufen, gemäß Artikel 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO, sofern die Verarbeitung auf Art. Abs. 1 a oder Art. 6 beruht auf 9 Abs. 2 a DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf durchgeführten Verarbeitung bleibt dabei unberührt.
(4) Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Ansprüche gegen die Pinkys Surfhouse GmbH sind in diesem Falle ausgeschlossen. Jeder Betroffene hat jedoch gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist unter E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de erreichbar.
(5) Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck ihrer Speicherung wegfällt und keine rechtlichen Vorgaben (wie z.B. eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist) deren Beibehaltung verlangen. Die Vorgaben des Art. sind maßgeblich. § 35 BDSG in Verbindung mit 17 DSGVO. Wenn die Löschung aus gesetzlichen, vertraglichen oder handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann auf Wunsch der betroffenen Person eine Einschränkung der Datenverarbeitung vorgenommen werden.
(6) Die Pinkys Surfhouse GmbH gewährt das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO-konform. Allen Betroffenen steht das Recht zu, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zu bekommen.
(7) Im Rahmen von Events der Pinkys Surfhouse GmbH werden Film-, Ton- und Fotoaufnahmen angefertigt. Die Aufnahmen dürfen im Intranet, Internet, den Social-Media-Kanälen der Pinkys Surfhouse GmbH sowie in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden. Die Aufnahmen werden drei Jahre lang gespeichert und anschließend gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis des berechtigten Interesses der Pinkys Surfhouse GmbH, ihre durchgeführte Veranstaltung bildlich zu dokumentieren und positiv einer breiteren Öffentlichkeit davon zu berichten, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
(8) Die Pinkys Surfhouse GmbH ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des BDSG. Der Datenschutzbeauftragte der Pinkys Surfhouse GmbH ist Herr Pinkert, erreichbar unter anderem via E-Mail info@pinkyssurfhouse.de.
V. Besondere Bestimmungen für den Board Verleih
(1) Der Besucher hat das Recht, ein Board (Leimaterial) auszuleihen; hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
(2) Die Pinkys Surfhouse GmbH ist beim Verleih des Boards auf die Unterstützung des Besuchers angewiesen, insbesondere auf dessen ehrliche Angaben zu Größe, Gewicht und Surferfahrung, da diese Informationen für die Vergabe eines Boards unerlässlich sind. Die Pinkys Surfhouse GmbH bietet keine fachliche Beratung an.
(3) Die Pinkys Surfhouse GmbH weist ihre Besucher darauf hin, auf das ausgeliehene Board zu achten. Für Schäden, die sich infolge einer vorsätzlichen Unachtsamkeit ergeben haftet der Besucher zu 100 % des Einkaufspreises des Boards. Für Schäden, die sich infolge einer groben Fahrlässigkeit ergeben haftet der Besucher zu 50 % des Einkaufspreises des Boards.
(4) Jeder (versuchte) Diebstahl von Leihmaterial wird angezeigt. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 fällig. Die Pinkys Surfhouse GmbH behält sich außerdem das Recht vor, dem Besucher ein Hausverbot zu erteilen.
VI. Besondere Regelungen für die Sporteinrichtung
(1) Teilnahme- und mietberechtigt ist jeder Besucher, der weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben – insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Des Weiteren darf die Anlage nicht von Schwangeren und Personen mit schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen wie z.B. einen Herzschrittmacher, Bandscheibenvorfall benutzt werden. Es wird eine Teilnahme ab 6 Jahren empfohlen. Der Betreiber entscheidet über die Fähigkeit der Teilnahme des Besuchers. Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Surfsport ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich in der Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten aufhalten.
(2) Sollte es zu Leistungsstörungen kommen, hat der Besucher alles ihm Zumutbare zu tun, um die Störung zu beheben und den eventuell entstandenen Schaden zu minimieren.
(3) Wertvolle Gegenstände können in abschließbaren Räumen eingeschlossen werden. Es wird allerdings nachdrücklich angeraten, private Wertgegenstände aller Art zu Hause zu belassen. Die Pinkys Surfhouse GmbH übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl.
(4) Die Anmeldung zu Surfsport bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular) Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
(5) Wird der gebuchte Termin 48 Stunden vor dessen Beginn storniert, so ist dies kostenfrei.
Bei einer Stornierung des gebuchten Termins 24 Stunden vor dessen Beginn sind 50 % der Kosten fällig.
Storniert man den gebuchten Termin weniger als 24 Stunden vor dessen Beginn, so müssen 100 % der Kosten entrichtet werden.
(6) Es ist untersagt, auf dem Wasser Speisen und Getränke zu konsumieren sowie zu rauchen.
(7) Der Zugang zur Anlage ist nur mit geeignetem Schuhwerk (Badeschuhe, Surfschuhe) oder barfuß erlaubt. Der Zutritt mit Straßenschuhen ist verboten.
(8) Auf dem gesamten Gelände gilt ein verstärktes Gebot der Rücksichtnahme. Es kann aufgrund einer großen Zahl an Besuchern, technischer Arbeiten oder eines Unfalls zu Wartezeiten kommen. In diesem Fall hat der Besucher nicht das Recht, den Ticketkauf rückgängig zu machen oder die Höhe des Kaufpreises herabzusetzen.
(9) Besuchern, welche stark alkoholisiert sind, kann der Zutritt zum Wasser verweigert werden. Gleiches gilt bei rüpelhaften Verhalten sowie Verstoßes gegen diese Regeln. In diesem Fall steht dem Besucher kein Recht auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf Schadensersatz zu. Die Pinkys Surfhouse GmbH behält sich das Recht vor, Hausverbot zu erteilen.
(10) Es ist den Besuchern nicht erlaubt, Videoaufnahmen von anderen ohne deren Zustimmung zu machen. Im Bereich der Duschen und Umkleidekabinen ist das Fotografieren und Filmen strikt untersagt.
VII. Anfahrt, Parkmöglichkeiten und Aufenthalt im Freigelände
(1) Die StVO ist auf dem gesamten Gelände der Pinkys Surfhouse GmbH, das mit Fahrzeugen befahrbar ist, anzuwenden.
(2) Innerhalb des gesamten Bereichs ist nur das Fahren mit Schritttempo erlaubt.
(3) Durch das Einfahren auf den Parkplatz kommt zwischen der Pinkys Surfhouse GmbH und dem Besucher ein Mietvertrag über die vom Besucher gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß diesen Einstellbedingungen zustande. Die Öffnungszeiten sind auf den entsprechenden Aushängen angegeben.
(4) Dieser Vertrag umfasst weder Bewachung noch Verwahrung. Die Pinkys Surfhouse GmbH trägt keine Verantwortung für die Aufbewahrung oder besondere Fürsorge für die vom Besucher mitgebrachten Gegenstände. Insbesondere rät die Pinkys Surfhouse GmbH ihren Gästen, Geld und Wertgegenstände sicher bei sich zu behalten oder in den vorgesehenen Spinden abzuschließen. Es ist besonders wichtig, dass der Besucher in den auf dem Parkplatz der Pinkys Surfhouse GmbH abgestellten Fahrzeugen keine Wertgegenstände oder Bargeld zurücklässt.
(5) Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in den gekennzeichneten Stellplätzen erlaubt. Falls der Besucher mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz in Anspruch nimmt, ist die Pinkys Surfhouse GmbH berechtigt, das volle Parkentgelt für die tatsächlich genutzte Anzahl von Stellplätzen zu verlangen oder fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Besuchers durch geeignete Maßnahmen umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Die Pinkys Surfhouse GmbH kann hierfür eine Pauschale festlegen. Der Besucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, einen Nachweis zu erbringen, dass entweder keine Kosten entstanden sind oder dass diese deutlich geringer ausfallen als die Höhe der Pauschale.
(6) Auch die Pinkys Surfhouse GmbH hat das Recht, das Fahrzeug eines Besuchers bei Gefahr im Verzug auf dessen Kosten aus dem Parkbereich zu entfernen.
(7) Folgendes ist im gesamten Parkbereich verboten:
• das Rauchen sowie die Nutzung von Feuer,
• das Nichtabschalten von Motoren, obwohl dies nicht nötig wäre,
• das Abstellen von Autos mit undichtem Vergaser oder Tank,
• das Tanken, das Instandsetzen, das Säubern, das Innenreinigen von Fahrzeugen,
• das Entleeren von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
• die Verbreitung von Werbematerial.
(8) Die Pinkys Surfhouse GmbH ist nur für Schäden verantwortlich, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten findet diese Haftungsbegrenzung keine Anwendung.
(9) Der Besucher muss der Pinkys Surfhouse GmbH sofort melden, wenn an seinem Fahrzeug Schäden entstanden sind.
(10) Die Pinkys Surfhouse GmbH schließt jegliche Verantwortung für Schäden aus, die von anderen Besuchern oder Dritten verursacht werden. Dies trifft vor allem zu, wenn das eingestellte Fahrzeug oder bewegliche / eingebauten Gegenstände daraus beschädigt, zerstört oder gestohlen werden bzw. Dinge auf dem Fahrzeug sind.
(11) Der Besucher trägt die Verantwortung für Schäden, die von ihm selbst oder von seinen Erfüllungsgehilfen, seinen Beauftragten oder seinen Begleitpersonen schuldhaft der Pinkys Surfhouse GmbH zugefügt wurden. Er hat die Pflicht, derartige Schäden vor dem Verlassen des Parkbereichs der Pinkys Surfhouse GmbH ohne Aufforderung zu melden.
(12) Der Pinkys Surfhouse GmbH steht aufgrund ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht auf das Fahrzeug des Besuchers zu.
(13) Die Pinkys Surfhouse GmbH hat das Recht, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, wenn dies dem Besucher oder Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er innerhalb einer von der Pinkys Surfhouse GmbH festgelegten angemessenen Frist nicht auf die Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs reagiert hat. Wenn der Besucher oder Fahrzeughalter nach Ergreifung zumutbarer Maßnahmen nicht reagiert, ist eine solche Androhung und Aufforderung nicht notwendig.
VII. Besondere Bestimmungen für das Restaurant
(1) Das Restaurant im Pinkys Surfhouse GmbH steht allen Besuchern offen.
(2) Im Restaurant kann man keinen Tisch reservieren.
(3) Es ist nicht erlaubt, eigene Speisen und Getränke mitzubringen oder zu konsumieren. Babynahrung sowie Speisen und Getränke für Allergiker sind hiervon ausgenommen.
(4) Die Pinkys Surfhouse GmbH behält sich vor, bestimmte Bereiche im Restaurant für Veranstaltungen zu reservieren (z.B. Geburtstagsfeiern, Junggesellenabschiede usw.) zu blockieren. Der Besucher hat daraus keinen Rechtsanspruch, insbesondere nicht auf Schadensersatz.
(5) Da die Speisen von Drittanbietern geliefert werden, ist es nicht möglich, eine detaillierte Auflistung der Inhaltsstoffe für jedes einzelne Getränk und jede Speise vorzunehmen. Hat der Besucher eine Allergie oder Unverträglichkeit auf Lebensmittel, so ist die Pinkys Surfhouse GmbH von der Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten befreit.
Teils werden die Getränke in Glasflaschen ausgegeben. Um zu verhindern, dass andere Besucher sich verletzen, sollen die Gäste einen Glasbruch sofort einem Mitarbeiter der Pinkys Surfhouse GmbH melden.
IX. Schlussklauseln
(1) Um Änderungen oder Ergänzungen an vertraglichen Vereinbarungen oder diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, ist eine schriftliche Form erforderlich. Das gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser Klausel in Schriftform. Außerdem gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurden.
(2) Im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Pinkys Surfhouse GmbH Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Es wird deutsches Recht angewendet.
(4) Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.